Zucht genetisch veränderter Tiere

Die Zucht von genetisch veränderten Tierlinien ist seit Juli 2013 mit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes  in bestimmten Fällen genehmigungspflichtig geworden.
Wenn Tiere einer bestimmten Linie basierend auf ihrer genetischen Veränderungen unter Umständen Schmerzen, Leiden oder Schäden erfahren können, verlangt der Gesetzgeber eine Genehmigung dieser Linie.

> Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Tiere

(Empfehlung Nr. 002/2016 des Nationalen Ausschuss (TierSchG) vom 9. September 2016. Diese überarbeitete Empfehlung ersetzt die Mitteilung Nr. 029/2014 vom 25. Juli 2014).