Rechtlichen Grundlage

Die Tierexperimentelle Forschung wird grundlegend durch die Richtlinie des europäischen Parlaments 2010/63/EU vom 22. September 2010 reglementiert. Diese Richtlinie wurde auf nationaler Ebene u.a. im Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Versuchstierverordnung  und die Meldeordnung für Versuchstiere umgesetzt.

Basierend auf dieser rechtlichen Grundlage dürfen Versuche an Tieren nur dann durchgeführt werden, wenn eine Genehmigung für diesen Versuch vorliegt.

Links zu den Dokumenten (nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich):

>Richtlinie 2010/63/EU

>Tierschutzgesetz (TierSchG) - 4. Juli 2013

>Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) - 12.08.2013

>Versuchstiermeldeverordnung 

>Anhang 8 Klassifizierung des Schweregrades der Verfahren

>Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Tiere
(Mitteilung Nr. 029/2014 vom 25. Juli 2014)


Für Arbeitsgruppen, die mit gentechnisch veränderte Organismen (GVO) arbeiten:

Gesetz zur Regelung der Gentechnik: >GenTG

Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen AnlagenGentechnik-Sicherheitsverordnung: >GenTSV


European Commission: >Animals used for scientific purposes (Latest updates)

>Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung (DFG)