Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein informiert:

Montag, 18. Januar 2016

"Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf die Verwendung der gültigen Belastungstabelle nach Artikel 15 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang VIII der RL 2010/63/EU als Anlage zum Antrag hinweisen.
Die Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz hat die Verwendung der alten Tabelle in der Vergangenheit mehrfach moniert.

Die derzeit gültige >Belastungstabelle wurde auf unserer Internetseite ebenfalls aktualisiert und kann >abgerufen werden: 

Weiterhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Kommission für die Zukunft erwartet, dass bei Anträgen mit erwarteten schweren (erheblichen) Belastungen für die eingesetzten Versuchstiere die zeitliche Begrenzung angegeben wird."