Antragsverfahren bei Neuplanung von Tierversuchen und Änderung laufender Programme

Bei Forschungsvorhaben am Tier ist die Genehmigung des für den Tierschutz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein einzuholen.

Anträge sind ausschließlich über die Tierschutzbeauftragten der Universität zu Lübeck zu stellen. Nutzen Sie dafür die Email-Adresse des >Tierschutzsekretariats.

Die Anträge können nur dann geprüft und eingereicht werden, wenn alle Unterlagen komplett vorliegen.
Nach der Prüfung des Antrages, werden eventuelle Korrekturen und Ergänzungen in Rücksprache vorgenommen.
Nach Erstellung der Endversion muss ein Originalantrag (inklusive aller benötigten Unterlagen) im Sekretariat der Tierschutzbeauftragten eingereicht werden. Darüber hinaus senden Sie alle Dokumente auch in digitaler Form an das >Tierschutzsekretariat.
Der/die Tierschutzbeauftragte verfasst eine Stellungnahme und leitet anschließend den Antrag an das zuständige Ministerium des Landes Schleswig-Holstein  weiter.

Die Tierschutzbeauftragten stehen Ihnen auf Wunsch bei der Planung und Beantragung von Versuchsvorhaben beratend zur Seite.

Informationen zur Anzeige- oder Genehmemigungspflicht entnehmen Sie dem Tierschutzgesetzes (§7 und §8a) - der Tierschutzbeauftragte kann hier im Zweifelsfall beraten.

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  • Stellungnahme des Tierschutzbeauftragten (legt der zuständige TSB bei)
  • Nichttechnische Projektzusammenfassung  (NTP)
  • Liste der Literaturzitate
  • Datenblatt für genetisch veränderte Linien (falls erforderlich)
  • Formblatt „Angaben zur biometrischen Planung“ oder  ein statistisches Gutachten
  • Personenbögen
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Score Sheet
  • Belastungstabelle
  • Darüber hinaus verlangt die Universität noch die Einreichung der Finanzierungserklärung. Dieses Formblatt muss zwingend mit den übrigen Anlagen eingereicht werden.

Bei der Entscheidung über einen Antrag wird die Genehmigungsbehörde von der sog. §15 Kommission beraten. Im einfachsten Fall erfolgt die Genehmigung, bei Unklarheiten formuliert die Behörde schriftlich Fragen an den Antragsteller. Der Antragsteller sollte auf diese Fragen in einem Antwortschreiben eingehen, ohne den Antrag selbst umzuschreiben. Je nachdem, wie umfangreich oder schwerwiegend die Rückfragen waren, wird nach Eingang der Antworten die Genehmigung erteilt oder das Antwortschreiben muss der Kommission erneut vorgelegt werden. In besonders schwierigen Fällen kann es vorkommen, dass erneut Rückfragen zu beantworten sind.

Nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP):

Als Antragssteller von Tierversuchen melden Sie sich bitte unter
> https://www.animaltestinfo.de/antragstellung/ bei der Datenbank zu Tierversuchsvorhaben in Deutschland an.

Hierfür ist lediglich eine kurze Registrierung notwendig.
Es besteht dann die Möglichkeit, die nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) für das Tierversuchsvorhaben im passwortgeschützten Bereich zu erstellen, zu bearbeiten und abzulegen.
In einem zweiten Schritt werden die NTPs dann von der Behörde nach Genehmigung zur Veröffentlichung freigegeben.

Weitere Informationen:

  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
    > Deutsch, > Englisch

    > Leitfaden zur Erstellung der Nichttechnischen Projektzusammenfassung (NTP) für Tierversuchsvorhaben

    Podcast zum Thema "Animal Study Registry" (Deutsches Tierversuchsregister)
    > Deutsch, > Englisch
     
  • Orientierungshilfe des Arbeitskreises Berliner Tierschutzbeauftragter zur Einstufung in Belastungsgrade (Tab. 1.6.7) für genehmigungspflichtige Tierversuche
    > Deutsch, > Englisch